Service
Brandschutz- und Feuerlöscher Schulung von Mitarbeitern
Vorbeugender Brandschutz ist generell
eine sinnvolle Angelegenheit. Oft wird die
Brandgefährdung unterschätzt und ebenso die sehr schnelle Ausbreitung eines „kleinen“
Brandes.
Obwohl die Feuerwehr im Regelfall schnell vor Ort ist, kann sich ein kleiner
Entstehungsbrand bereits zu einem großen Feuer ausgebreitet haben.
Sach- und Personenschäden sind schnell entstanden.
Versicherungen zahlen allgemein nur wenn Sie müssen !
Vorschriften
Welche Vorschriften müssen beachtet werden, um nicht im Brandfall einen
Sach- oder Personenschaden zu erleiden, bzw. Verlust oder Einschränkung
der Versicherung ?
Was ist wenn das Unternehmen eine seiner „2 Mio.“ gesetzlichen
Vorschriften nicht beachtet ?
Mitarbeiter müssen in Sachen Brandschutz und Feuerlöscher unterweisen
und geschult werden! Dies sagen auch die folgenden Gesetze, Regeln und
Verordnungen aus:
- Arbeitsschutzgesetz: § 10 & § 12
- Arbeitsstätten-Richtlinie: ASR A 2.2 Technische Regeln für
Arbeitstätten; Maßnahme gegen Brände
- Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention: BGV A 1 § 4 + §
22
- Brandbekämpfung im Kleinbetrieb: BGI 560 Abschnitt 12.7.3
- Der Gebrauch von Feuerlöschern muss geübt werden: BGI 560 Abschnitt
12.9.6
- Betriebssicherheitsverordnung § 9 Punkt 2