Ausbildung und Qualifizierung


Brandschutzbeauftragter an der DEKRA Akademie.
Die Ausbildung erfolgte nach den Leitlinien der vfdb - Richtlinie 12-09/01:2001-07 (Bestellung, Aufgaben, Qualifikation und Ausbildung von Brandschutzbeauftragten) und dem vfdb Merkblatt 12-09/01a:2003-04

Sachkunde für Brandschutz- und Kleinlöschgeräte.
Die Ausbildung erfolgte nach § 32 Satz 1 Nr. 5 der
Druckbehälterverordnung als staatlich anerkannter Lehrgang.

Weiterbildung
befähigte Person.
Die Weiterbildung vom Sachkundigen zur befähigten Person, inkl. fahrbare Feuerlöscher bis 50 kg/Liter, erfolgte aus der Umsetzung der
Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) 1203 und 1203/2. Diese Technischen Regeln konkretisieren die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).

Weiterbildung
Technische Regeln für Arbeitsstätten  - Maßnahmen gegen Brände - ASR A 2.2.
Die ASR A 2.2 konkretisiert im Rahmen des Anwendungsbereichs die Anforderungen der Verordnung über Arbeitsstätten. Die Weiterbildung erfolgte bzgl. der Regelwerke im Brand- und Arbeitsschutz; ASR A 2.2 - Maßnahme gegen Brände - Anwendung der ASR A 2.2 vs. BGR 133.

Befähigte Person für Rauchwärmeabzugsgeräte (RWA) und angewandte Steuerungstechnik.

Feuerwehrmann der Bundeswehr an der technischen Schule der Luftwaffe 3 (TSLw 3).
Die Ausbildung erfolgte nach den Ausbildungs- und Prüfungsbestimmungen für die Ausbildung zum Feuerwehrmann der Bundeswehr (Erlaß des Bundesministers der Verteidigung - S II 2 - Az 26-13 vom 8. April 1988)

Gruppenführer nach FwDv an der Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule des Landes Rheinland - Pfalz.
Die Ausbildung erfolgte gemäß der Feuerwehrdienstvorschriften (FwDv), Lehrgangsnummer 05 - 14 - GF 1 und 05 - 15 - GF 2


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